
BTM-Strafrecht
Verteidigung bei Betäubungsmitteldelikten
Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) können zu Ermittlungsverfahren, Anklage und schwerwiegenden Konsequenzen führen – von Geldstrafe über Freiheitsstrafe bis zum Entzug der Fahrerlaubnis. Als Strafverteidiger in Oldenburg vertrete ich Mandanten in allen Phasen des BTM-Strafverfahrens.
Ob Besitz, Erwerb, Handel, Einfuhr oder Anbau: Jeder Fall erfordert eine genaue Prüfung der Beweislage und der Verfahrensrechte. Ich setze mich für Verfahrenseinstellungen (§ 153a StPO), Strafmilderungen und den Erhalt Ihrer Fahrerlaubnis ein, wo es rechtlich möglich ist.
Typische Bereiche im BTM-Strafrecht
- Besitz und Erwerb von Betäubungsmitteln
- Handel, Einfuhr und Verteilung
- Anbau (z. B. Cannabis)
- Führerschein und MPU
- Hausdurchsuchung und Beschlagnahme
Warum früh anwaltliche Hilfe?
Schon bei einer Vorladung oder Durchsuchung sollten Sie nicht ohne Anwalt aussagen. Ich sichte die Akten, prüfe die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen und entwickle eine Verteidigungsstrategie – diskret und zielgerichtet in Oldenburg und Umgebung.
Fachgebiet
- Schwerpunkt: Betäubungsmittelrecht (BtMG)
- Standort: Oldenburg
- Erreichbarkeit: Auch Notfall-Kontakt
