
Jugendstrafrecht
Verteidigung für Jugendliche und Heranwachsende
Im Jugendstrafrecht gelten andere Maßstäbe als im Erwachsenenstrafrecht: Der Fokus liegt auf Erziehung und Prävention, nicht auf Vergeltung. Trotzdem können Verurteilungen und Eintragungen im Führungszeugnis die berufliche und persönliche Zukunft junger Menschen nachhaltig belasten.
Als Strafverteidiger in Oldenburg vertrete ich Jugendliche (14–17 Jahre) und Heranwachsende (18–20 Jahre) in Strafverfahren. Ziel ist es, wo immer möglich Absehen von der Verfolgung, Einstellungen oder erzieherisch geprägte Maßnahmen zu erreichen – und schwere Folgen wie Jugendstrafe oder Eintragungen zu vermeiden oder zu begrenzen.
Besonderheiten des Jugendstrafrechts
- Anwendung von Jugendstrafrecht (JGG) statt allgemeinem Strafrecht
- Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel, Jugendstrafe
- Führungszeugnis und Tilgungsfristen
- Rolle der Jugendgerichtshilfe und des Gerichts
- U-Haft bei Jugendlichen – besondere Voraussetzungen
Warum ein spezialisierter Anwalt?
Jugendliche und Eltern sind in einem Strafverfahren oft verunsichert. Ich erkläre die Schritte, begleite bei Vernehmungen und setze mich dafür ein, dass die Zukunftschancen Ihres Kindes bestmöglich gewahrt bleiben. Vertraulich und auf Augenhöhe – in Oldenburg und Umgebung.
Fachgebiet
- Schwerpunkt: Jugendstrafrecht (JGG)
- Standort: Oldenburg
- Zielgruppe: Jugendliche & Heranwachsende
