
Kapitalstrafrecht
Verteidigung bei schweren Straftaten
Im Kapitalstrafrecht geht es um die gravierendsten Vorwürfe: Raub, räuberische Erpressung, gefährliche Körperverletzung, Totschlag und Mord. Die Konsequenzen sind existenziell – hier zählt jede Sekunde und die richtige Verteidigungsstrategie von Anfang an.
Als Strafverteidiger in Oldenburg übernehme ich die Verteidigung in Kapitalsachen in allen Verfahrensstadien: von der Festnahme über die Untersuchungshaft bis zum Hauptverfahren. Durch die Zusammenarbeit mit der Partnerkanzlei Eick (Neckarsulm) steht uns überregionales Fachwissen zur Verfügung, wenn es um komplexe Verfahren oder mehrere Tatorte geht.
Typische Delikte im Kapitalstrafrecht
- Raub und räuberische Erpressung
- Totschlag (§ 212 StGB) und Mord (§ 211 StGB)
- Gefährliche und schwere Körperverletzung
- Geiselnahme und Erpressung
- Untersuchungshaft und Haftprüfung
Warum sofort anwaltliche Hilfe?
Bei Festnahme oder Durchsuchung in Kapitalsachen sollten Sie von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch machen. Ich übernehme die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft, sichte die Akten und entwickle eine auf Ihre Lage zugeschnittene Verteidigung – auch im Notfall schnell erreichbar.
Fachgebiet
- Schwerpunkt: Kapitalstrafrecht
- Standort: Oldenburg
- Erreichbarkeit: Notfall-Kontakt verfügbar
