
Verkehrsstrafrecht
Verteidigung bei Verkehrsstraftaten
Verstöße im Straßenverkehr können zu Strafverfahren, Punkten in Flensburg, Geld- oder Freiheitsstrafen und vor allem zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Als Strafverteidiger in Oldenburg vertrete ich Mandanten in allen verkehrsstrafrechtlichen Angelegenheiten – von der Anhörung bis zum Hauptverfahren.
Ob Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB), Unfallflucht (§ 142 StGB), Gefährdung des Straßenverkehrs oder Fahren ohne Fahrerlaubnis: Ich prüfe die Beweislage, setze mich für den Erhalt Ihrer Fahrerlaubnis ein und arbeite auf Verfahrenseinstellungen oder ein möglichst günstiges Strafmaß hin. Besonders bei drohender MPU oder Führerscheinentzug ist frühe anwaltliche Beratung entscheidend.
Typische Bereiche im Verkehrsstrafrecht
- Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) und relative Fahruntüchtigkeit
- Unfallflucht (§ 142 StGB)
- Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnisentzug, MPU und Neuerteilung
Warum früh anwaltliche Hilfe?
Schon bei einer Anhörung oder Vorladung sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Ich sichte die Akten, prüfe Messergebnisse und Verfahrensrechte und entwickle eine Strategie – mit dem Ziel, Ihre Fahrerlaubnis zu erhalten oder die Folgen so gering wie möglich zu halten. In Oldenburg und Umgebung vertrete ich Sie diskret und zielgerichtet.
Fachgebiet
- Schwerpunkt: Verkehrsstrafrecht
- Standort: Oldenburg
- Erreichbarkeit: Auch Notfall-Kontakt
